| Seit Anfang April 2003 gelten Tiere in der Schweiz nicht mehr als
Sachen. Unter "Tier keine Sache" finden sich nicht nur Ausführungen zum
Tier im revidierten Privatrecht (u.a. Grundsatz, Affektionswert, Erbrecht,
Pfändung), sondern auch solche zum Tier im Privatrecht generell (u.a.
Mietrecht, Ehescheidung, Besuchsrecht) und zum Strafrecht und im
öffentlichen Recht. |
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 Bild: (c) by Peter Sander |