Tiere sind keine Sache!

Seit Anfang April 2003 gelten Tiere in der Schweiz nicht mehr als Sachen. Unter "Tier keine Sache" finden sich nicht nur Ausführungen zum Tier im revidierten Privatrecht (u.a. Grundsatz, Affektionswert, Erbrecht, Pfändung), sondern auch solche zum Tier im Privatrecht generell (u.a. Mietrecht, Ehescheidung, Besuchsrecht) und zum Strafrecht und im öffentlichen Recht.


Bild: (c) by Peter Sander
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